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Ja. Bei einem zielgerichteten Einsatz des NowCheck Corona Schnelltest ist dieser ein wirkungsvolles Hilfsmittel im Infektionsschutz. Insbesondere dann, wenn Ergebnisse schnell vorliegen müssen oder aufwändigere Testmethoden wie die PCR nicht zur Verfügung stehen.
Da der Antigen-Schnelltest akut infektiöse Personen frühzeitig erkennt, können mit dem Test Infektionsketten durchbrochen und das Umfeld der Person geschützt werden. Ein negatives Testergebnis befreit jedoch nicht von dem Befolgen der AHA Regeln und darf nicht zu leichtsinnigem Handeln auffordern.
Der NowCheck® COVID-19 Ag Test eignet sich insbesondere im Gesundheits- und Pflegewesen, wo es besonders viele schutzbedürftige Personen gibt. Darüber hinaus wird er dort eingesetzt, wo viele Menschen zusammentreffen wie z. B. in Kitas, Schulen, Universitäten, Sportvereinen und Unternehmen bzw.am Arbeitsplatz. Auch niedergelassenen Ärzte, Apotheken und Testzentren nutzen den Antigen-Schnelltest. So erhalten viele Menschen die Möglichkeit, sich auf den eigenen Wunsch hin testen zu lassen.
Der NowCheck Corona Antigen-Schnelltest eignet sich insbesondere dort, wo Personen zusammenkommen, sei es am Arbeitsplatz/in Unternehmen, in sensiblen Einrichtungen der Pflege, Schulen und Kitas und allgemein im Gesundheitssektor.
Bei der Durchführung des NowCheck Corona Antigen-Schnelltests sind der Infektionsschutz der durchführenden Person sowie die Anwendung gem. Packungsbeilage wichtig. Dafür sollte die durchführende Person vor der Anwendung sorgfältig die Gebrauchsinformation lesen. Eine besondere Aufmerksamkeit sollte der korrekten Durchführung des Abstrichs gewidmet werden, da die Qualität des Abstrichs eine Auswirkung auf die Aussagekraft des Schnelltests haben kann.
Die Durchführung des NowCheck Corona Antigen-Schnelltests ist simpel und einfach. Jedoch sind mehrere Arbeitsschritte erforderlich: Die Probenentnahme mittels Abstrich, das
Überführen des Abstrichtupfers in die Pufferflüssigkeit, das Eintropfen der Pufferflüssigkeit in die Testkassette sowie das Ablesen des Ergebnisses nach 15 Minuten.
Der NowCheck Antigen-Schnelltest ist für die Testung eines Nasen-Rachen-Abstrichs und eines Nasen-Abstrichs zugelassen. Beim Nasen-Abstrich wird die Probe an der Nasenschleimhaut
entnommen statt aus dem tiefer liegenden Nasen-Rachen-Raum. Diese unkomplizierte Probennahme vereinfacht die Testdurchführung insbesondere für nicht medizinisches Personal. Die
weitere Durchführung ist identisch mit dem Nasen-Rachen-Abstrich, ebenso die Qualität.
Für die Anwendung des NowCheck Corona Antigen-Schnelltests werden keine Geräte oder speziellen Labormaterialien benötigt. Alle erforderlichen Bestandteile für die Anwendung des Schnelltests sind im Lieferumfang enthalten. Einzig eine Schutzausrüstung ist nicht enthalten.
Bei der Testdurchführung sollte sachgemäße Schutzausrüstung getragen werden, um einer Infektion vorzubeugen. Empfohlen werden beispielswiese das Tragen einer Maske und/oder eines Gesichtsschutzes, Handschuhe sowie eines Schutzkittels.
Der Nasen-Rachen-Abstrich wird manchmal als unangenehm empfunden und ist nur für die Anwendung durch Fachpersonal empfohlen, schmerzhaft ist er nicht. Der Tupfer wird vorsichtig
in die Nase eingeführt und wenn der Tupfer auf eine Engstelle trifft, kann das Vorschieben unterbrochen werden.
Beim einfachen Nasen-Abstrich wird die Probe an der Nasenschleimhaut entnommen, daher ist er auch für nicht medizinisches Personal unkompliziert durchzuführen und wird nicht als
unangenehm empfunden.
Das hängt von der Qualität des Schnelltests ab, insbesondere von der sog. Sensitivität (Empfindlichkeit). Diese gibt an, wie viele Infizierte durch den Schnelltest richtig erkannt werden. Anders als bei einem PCR-Test wird das Virusmaterial für die Bestimmung jedoch nicht vervielfältigt. Daher sind Antigen-Schnelltests etwas weniger sensitiv, vor allem in einem sehr frühen oder sehr späten Infektionsstadium. Der NowCheck COVID-19 Ag Test erkennt jedoch schon in den ersten sieben Tagen einer Infektion über 90% der erkrankten Personen.
Es ist sehr herausfordernd, die verschiedenen angebotenen Schnelltests zu vergleichen, da die angegebenen Leistungsdaten (Sensitivität und Spezifität) meistens in verschiedenen Studien unter unterschiedlichen Bedingungen ermittelt werden. Der wichtigste Faktor bei der Auswahl eines guten Antigen-Schnelltests ist das Abschneiden in unabhängigen Evaluierungsstudien und der Vergleich verschiedener Tests unter gleichen Studienbedingungen. In Deutschland wird eine solche Studie federführend durch das Paul-Ehrlich-Institut durchgeführt. Laut einer internen Mitteilung vom 6.11.2020 an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat der NowCheck® COVID-19 Ag Test in dieser Studie als einer der leistungsstärksten Tests abgeschnitten, auch im Vergleich zu Tests von Branchenriesen wie Roche, Siemens und Abbott. Corona-Schnellteste sollten nur von vertrauensvollen Partnern bezogen werden, auf deren Qualitätsansprüche man sich verlassen kann. Die concile GmbH ist seit über zehn Jahren – auch schon vor der Corona-Pandemie – spezialisiert auf leistungsstarke Schnelltestdiagnostik und gem. der ISO Norm 13485:2016 (Qualitätsmanagement für Medizinprodukte) zertifiziert.
Im Zuge der Pandemie wurden die Bezugsgruppen mehrfach erweitert – seit dem 03.02.2021 auch um Unternehmen der sogenannten kritischen Infrastruktur, um Staat & Verwaltung und
um den Medien- & Kultur-Sektor. Zur kritischen Infrastruktur gehören die Bereiche: Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Wasser,
Ernährung, Finanz-und Versicherungswesen. Die neuen Bezugsgruppen dürfen Schnelltests für den professionellen Gebrauch bestellen und durch geschultes Personal durchführen
lassen.
Bereits vorher waren sämtliche Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegewesens, sowie Schulen, Kindergärten und andere Gemeinschaftseinrichtungen kaufberechtigt. Grundsätzlich
sind die Bezugsgruppen gesetzlich in der Medizinprodukte-Abgabeverordnung geregelt. Dabei gilt, dass Point-of-Care Tests ausschließlich von entsprechend geschulten Personen
durchgeführt werden dürfen. Aktuelle Änderungen der Medizinprodukte-Abgabeverordnung bezüglich der Festsetzung der Bezugsgruppen finden Sie hier.
Die Definition der kritischen Infrastrukturen im BSI-Gesetz (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) finden sie hier.
Ein positives Ergebnis zeigt mit etwa 90-100%iger Sicherheit eine akute Infektion an. Ein positives Ergebnis im NowCheck Antigen-Schnelltest muss mit einer Kontrolluntersuchung mittels PCR-Methodik bestätigt werden. Zudem ergeben sich Rechte und Pflichten für eine positiv getestete Personen. Ist das Testergebnis negativ, liegt mit einer sehr hohen Sicherheit tatsächlich keine Infektion vor. Die Spezifität (Zuverlässigkeit, mit der gesunde Personen erkannt werden) liegt bei über 97%. Somit eignet sich der Test auch gut, um eine Infektion auszuschließen.
Ja, ein positives Corona Antigen-Schnelltest Ergebnis soll durch einen Kontrolltest mittels PCR Technik überprüft werden.
Ein negatives Ergebnis bedeutet, dass die getestet Person mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht akut infiziert ist oder dass die Viruslast so gering ist, dass voraussichtlich keine Infektiosität besteht. Ein negatives Ergebnis befreit jedoch nicht von der Einhaltung der AHA-Regeln.
Dies wird derzeit politisch diskutiert. Derzeit kann nur ein negatives PCR-Ergebnis aus der gesetzlichen Quarantäne befreien.
Ein negatives Ergebnis im Corona Antigen-Schnelltest ist keine 100%ige Garantie, dass die getestet Person nicht andere Personen, beispielsweise aufgrund einer gerade beginnenden akuten Corona-Infektion anstecken kann. In Kombination mit den AHA-Regeln steigert ein negativer Schnelltest jedoch die Wahrscheinlichkeit eines sicheren Umgangs mit anderen Personen erheblich, insbesondere im Vergleich zu Kontakten ohne vorheriges Schnelltestergebnis und ohne Beachtung der AHA-Regeln.
Ja. Der NowCheck Corona Antigen-Schnelltest erkennt auch die neuen Virus-Mutanten zuverlässig.
Die PCR ist der Goldstandard in der Diagnostik und hat eine höhere Empfindlichkeit (Sensitivität) als Schnelltests. Herausforderungen entstehen bei der PCR Testung häufig durch zeitlichen Verzug zwischen Probenentnahme und Ergebnis (durch Logistik und Durchführung des Tests sowie Mitteilung der Testergebnisse). Die Auslastung der PCR-Kapazitäten und die höheren Testkosten sind ein weiteres Hindernis für einen flächendeckenden Einsatz von PCR-Tests, insbesondere wenn es um das Testen von asymptomatischen Personen geht. Die PCR kann falsch-negative Ergebnisse haben, wenn die Proben auf dem Weg zum Labor nicht sachgemäß gelagert wurden. Corona Antigen-Schnellteste bieten einen schnelleren und flexibleren Einsatz mit einer guten Zuverlässigkeit, akut infektiöse Personen zu erkennen. Beide Test-Varianten ergänzen sich in der Bekämpfung der Pandemie und dem Infektionsschutz. Entscheidend für beide Methoden ist eine korrekte Probenentnahme.
Das Coronavirus besteht aus Proteinen und Erbmaterial. Beim Antigen-Schnelltest werden Proteine nachgewiesen, die sehr spezifisch für das SARS-CoV-2-Virus sind. Sind diese Proteine (so genannte Zielantigene) in ausreichender Konzentration in der Nasen-Abstrich-Probe vorhanden, binden sie sich an spezifische Antikörper in der Testkassette und erzeugen auf dem Teststreifen innerhalb von 15 Minuten eine sichtbare rote Testlinie, wie bei einem Schwangerschaftstest.
Die Sensitivität (Empfindlichkeit) eines diagnostischen Testverfahrens gibt an, bei welchem Prozentsatz erkrankter Patienten die jeweilige Krankheit durch die Anwendung des Tests tatsächlich erkannt wird, d. h. ein positives Testresultat auftritt. Die Sensitivität des NowCheck Corona Antigen-Schnelltests beträgt 89,2%, in den ersten sieben Tagen nach Infektionsbeginn sogar 92,2%. Somit erkennt der Test etwa 9 von 10 infizierten Personen. Im Umkehrschluss wird also eine von zehn infizierten Personen nicht erkannt. Die Gründe hierfür können sein, dass bei der getesteten Person am Anfang oder Ende einer Infektion nur eine geringe oder sehr geringe Viruslast vorliegt. Die Sensitivitätsdaten für Corona Antigen-Teste werden im Rahmen von Studien ermittelt. Die Auswahl der Studien-Probanden hat dabei einen sehr großen Einfluss auf die Studienergebnisse (wenn alle Probanden zum Zeitpunkt des Tests eine hohe Viruslast haben, wird die ermittelte Sensitivität höher sein, als wenn viele Probanden in unterschiedlichen Stadien einer Infektion sind). Die Sensitivität des NowCheck Corona Antigen-Schnelltests wurde durch eine unabhängige Studie der Foundation for Innovative New Diagnostics (FIND) im Auftrag der WHO ermittelt. Unabhängige Studien in Deutschland und der Schweiz haben mittlerweile die gute Leistungsfähigkeit des Tests, auch im Vergleich zu Markführern, bestätigt.
Die Abgabe von Corona Antigen- Schnelltests an Schulen und Kitas ist gesetzlich explizit erlaubt. Somit können Schulen und Kitas ein Konzept für die Nutzung von Corona Antigen-Schnelltests erstellen.
Unter gewissen Umständen ja. In Corona-Hotspots mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen soll die Belegschaft in Betrieben mit mindestens 50 regelmäßig anwesenden Beschäftigten wöchentlich einem Antigen-Schnelltest unterzogen werden. Dies gilt aber nur, wenn die Regeln zum Mindestabstand und -raum nicht eingehalten werden können oder die Beschäftigten regelmäßig aus dienstlichen Gründen öffentliche Verkehrsmittel nutzen müssen.
Paul-Ehrlich-Institut: https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/testsysteme.html
Robert Koch Institut: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Infografik_Antigentest_Tab.html
Charité: https://www.charite.de/klinikum/themen_klinikum/themenschwerpunkt_coronavirus/faq_liste_zum_coronavirus/
In einer Coronavirus-Testverordnung sind Personengruppen definiert, die Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest haben: Personen ohne Infektionssymptome wie Patienten,
Betreute und Besucher in Gesundheitseinrichtungen und das Personal von Arzt- und Zahnarztpraxen. Die Einrichtungen erhalten eine Erstattung der Sachkosten für den Test bis zu
einer Höhe von 9 Euro und meistens zusätzlich einen Betrag für die Testdurchführung in Höhe von 9 – 15 Euro (Stand 16.1.2021). Die Erstattung erfolgt über die Kassenärztlichen
Vereinigungen.
Personen, die einen Antigen-Schnelltest auf eigenen Wunsch machen lassen möchten und keinen Anspruch gemäß der Testverordnung haben, können einen Test in einer Arztpraxis oder
Apotheke durchführen lassen. Sie müssen den Test dann allerdings selbst bezahlen. Ärzte rechnen die Kosten nach der Gebührenordnung für Ärzte ab.
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